Technische und kommerzielle Projekterfahrung erleichtert die Identifikation möglicher Konfliktlösungen!
1. Adjudicationsklausel z. B. im Bauvertrag vereinbart: - baubegleitend (”standing board”) - im konkreten Streitfall (“ad hoc”) 2. Einleitung des Verfahrens auf Antrag einer Partei 3. Stellungnahmen der Parteien 4. Prüfung und Bewertung durch den Adjudicator 5. Versuch einer einvernehmli- chen Einigung unter Vermittlung des Adjudicators (wenn nicht ->) 6. Entscheidung/Festlegung durch den Adjudicator -> Arbeiten werden auf Basis dieser Festlegung weitergeführt 7. Im Falle von Widerspruch einer Partei -> (Schieds-) Gericht Verfahren der außergerichtli- chen Streitbeilegung in internationalen Bauprojekten Adjudication Mediation Konflikt gelöst! “Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus!” “Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand!”  Vor Gericht geht sehr viel Zeit ins Land, selten ist die Entscheidung eindeutig, oft aber zu spät, um negative Auswirkungen auf das Bauvorhaben zu vermeiden. Die Alternative:  Außergerichtliche Streitbeilegung!                                                                    Problem überbrücken! 2 Seiten verbinden! Methode der außergerichtlichen     Streitbeilegung und Konfliktlösung 0. Mediationsvereinbarung: Abschluß einer -freiwilligen- Verein- barung unter den Parteien und dem Mediator sowie Verabredung einer  Mediationsordnung mit Verfahrens- regeln 1. Eröffnung: Erläuterung des Verfahrensablaufes (Grundsätze, Regeln, Zeitrahmen, Entscheidungsbefugnisse ...) 2. Information: Sichtweise der Parteien Zusammenfassung und ggf. Konkretisierung des Konflikts 3. Kommunikation: Auflösen der Standpunkte -> Erörterung der Beweggründe Identifikation der Interessen 4. Entwicklung einer freiwilligen Lösung mit Hilfe des Mediators 5. Abschluß einer Vereinbarung ...eine klassische Ingenieursdisziplin!!!